Arbeitsmedizin für Betriebe
Ich unterstütze Ihr Unternehmen in den Landkreisen Gifhorn, Celle, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Peine und Hildesheim, im Altmarkkreis Salzwedel, in den Städten Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter sowie in der Region Hannover.
Betriebsärztliche Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche Betreuung von Unternehmen. In der Regelbetreuung setzt sie sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen.
- Arbeitsmedizinische Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Spezielle betriebsspezifische Betreuung
- Arbeitsplatzbegehungen
Vorsorge und Untersuchungen
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge)
- Biomonitoring
- Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
- Untersuchungen bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nach FeV
- Medizinisch-psychometrische Tauglichkeitsuntersuchung nach VDV und TfV
- Feuerwehruntersuchung für das Tragen von schwerem Atemschutz nach FwDV 7
- Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen nach StrlSchV
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Impfungen und Reisen
- Beratung bei Reisetätigkeiten
- Impfungen, Impfberatung und Grippeimpfungen
Beratung und Prävention
- Unterstützung bei Gesprächen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und bei der stufenweisen Wiedereingliederung
- Begleitung von Prozessen zum demografischen Wandel
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
- Beratung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Präventive Unterstützung bei der Planung von Gesundheitstagen und bei der Gesundheitsförderung
- Beratung zu Körperhaltung und Ergonomie, auch in Kleingruppen
Betreuung für Ihr Unternehmen anfragen
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.